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Häufige Fragen

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Neue Grundsteuerbescheide 2025 - Häufig gestellte Fragen

Aufgrund des hohen Telefonaufkommens, ist die Erreichbarkeit des Steueramtes stark eingeschränkt.

Um Ihnen bei den auftretenden Fragen schnell helfen zu können, finden Sie hier die Antworten auf häufig gestellten Fragen:

Warum habe ich noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten?

Im Zuge der Grundsteuerreform erhalten alle

Grundstückseigentümer*innen einen neuen Grundsteuerbescheid.

Die Bescheide für das Jahr 2025 werden versendet, wenn die Gemeinden Ihre entsprechenden Hebesätze beschlossen haben.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld falls Sie noch keinen Bescheid erhalten haben.

Warum habe ich einen Grundsteuerbescheid erhalten, obwohl das Gebäude/Grundstück bereits von mir veräußert wurde?

Wer am Tag der Hauptfeststellung durch das Finanzamt (also zu Beginn am 1.1. des Kalenderjahres) Eigentum besitzt, muss die Grundsteuer für das gesamte Jahr zahlen.

Regelungen des Kaufvertrages sind Privatrecht und müssen zwischen Käufer und Verkäufer geregelt werden.

Grundsätzlich gilt: Das Steueramt darf erst nach Erhalt eines neuen Messbescheides durch das Finanzamt die bisherige Veranlagung ändern. Der bisherige Eigentümer ist also solange grundsteuerpflichtig, bis vom Finanzamt ein entsprechender Bescheid erstellt wurde und das Steueramt mit einem Bescheid das Ende der Steuerpflicht erklärt.

Ich habe bereits ein SEPA Lastschriftmandat erteilt. Erfolgen die Abbuchungen weiterhin automatisch?

Wenn Ihr bereits erteiltes SEPA Lastschriftmandat gültig bleibt, wird Ihnen auf dem neuen Bescheid mitgeteilt, dass die Forderungen von Ihrem Konto abgebucht werden. Dann müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die Abbuchungen erfolgen automatisch.

Ich habe bereits schon früher ein SEPA Lastschriftmandat erteilt. Warum wurde mir mit dem neuen Bescheid wieder eins zugesendet?

Sollten Sie zusammen mit Ihrem neuen

Grundsteuerbescheid auch ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten

haben, liegt eine Änderung vor. In diesem Fall senden Sie das

SEPA-Lastschriftmandat bitte ausgefüllt und unterschrieben an die

Kasse im Rathaus zurück, wenn Sie weiterhin die automatische Abbuchung wünschen.

Ein eventuell vorher vorhandenes SEPA Lastschriftmandat gilt hier nicht mehr.

Ich möchte zukünftig ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wie gehe ich vor?

Sie erhalten zusammen mit Ihrem neuen Grundsteuerbescheid

immer dann auch ein SEPA-Lastschriftmandat, wenn dies bisher

noch nicht erteilt wurde oder nicht mehr gültig ist.

Wenn Sie zukünftig die automatische Abbuchung wünschen, senden Sie das SEPA-Lastschriftmandat

bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Kasse im Rathaus zurück. Dies bedarf immer der Schriftform, kann aber per Mail (kasse@stadt-sternberg.de) oder per Post erfolgen. Natürlich können Sie es auch persönlich vorbeibringen oder in den Briefkasten am Eingang zum Rathaus werfen.

Wir sind mehrere Eigentümer eines Grundstückes und haben alle einen Bescheid mit SEPA Lastschriftmandat bekommen. Müssen wir jetzt alle den Betrag bezahlen?

Alle Eigentümer des Objekts sind Gesamtschuldner und grundsätzlich zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Grundsteuer muss nur ein einziges Mal gezahlt werden; es reicht also, wenn ein Eigentümer die gesamte Grundsteuer entrichtet.

Eine anteilige Aufteilung der Grundsteuer auf jeden Miteigentümer ist nicht möglich.

Warum erhalten wir als Ehepaar jetzt getrennte Bescheide?

Aus den Mitteilungen des Finanzamtes geht nicht immer hervor, dass es sich um Eheleute handelt. Das Steueramt kennt die familiären Zusammenhänge nicht und erstellt für jeden Miteigentümer einen gesonderten Bescheid.

Warum finde ich auf meinem neuen Bescheid die von mir bereits gezahlten Beträge nicht?

In allen Medien und Veröffentlichungen wurde darauf hingewiesen, dass die alte Grundsteuer 2024 endet. Eine Zahlung der neuen Grundsteuer ab 2025 beginnt erst mit Erhalt eines neuen Bescheides.

Dieser wird auf Grund der neuen Rechtsgrundlage erstellt und stellt eine völlig neue Einheit dar.

Sollten Sie trotzdem einfach weitergezahlt haben, können Sie die gezahlten Beträge von der ersten Fälligkeit abziehen. Beachten Sie bitte dringend, ob in diesen Beträgen noch andere Forderungen enthalten sind (z.B. Straßenreinigung). Fehlerhafte Aufrechnung mit Unterzahlung können Mahnungen zur Folge haben.

Die Daten auf meinem Bescheid enthalten einen Fehler. Wie muss ich mich verhalten?

Zuerst vergleichen Sie unseren Bescheid mit dem Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Wenn der Fehler auch in den Bescheiden des Finanzamtes enthalten ist, müssen Sie sich für eine Richtigstellung an das Finanzamt wenden.

Hier kann das Steueramt keine Änderung vornehmen, sondern muss erst eine Korrektur vom Finanzamt abwarten.

Gab es einen Übertragungsfehler und der Bescheid vom Finanzamt ist korrekt, dann wenden Sie sich an unser Steueramt mit der Angabe des Kassenzeichens und der Nennung des Fehlers. Nach Überprüfung wird gegebenenfalls eine Korrektur erfolgen.

Durch die eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen schriftlich (vorrangig per Mail: steueramt@stadt-sternberg.de) mit der Angabe Ihres Kassenzeichens an das Steueramt.

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